Anzeigen über die Erwerbstätigkeit nach § 138 Absatz 1 und 1b AO – Steuerliche Erfassung von Betreiberinnen und Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen

Nachdem durch das Jahressteuergesetz 2022 eine ab 01.01.2022 anzuwendende ertragsteuerliche Steuerbefreiung für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen sowie ein ab 01.01.2023 anzuwendender umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt wurden, haben Bund und Länder durch BMF-Schreiben für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen eine Nichtbeanstandungsregelung im Hinblick auf die Anzeigen über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit getroffen (Az. IV A 3 – S-0301 / 19 / 10007 :012).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

IESBA: 2023 Handbook veröffentlicht

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat die 2023 Edition of the Handbook of the International Code of Ethics for Professional Accountants (including