Nachdem durch das Jahressteuergesetz 2022 eine ab 01.01.2022 anzuwendende ertragsteuerliche Steuerbefreiung für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen sowie ein ab 01.01.2023 anzuwendender umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt wurden, haben Bund und Länder durch BMF-Schreiben für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen eine Nichtbeanstandungsregelung im Hinblick auf die Anzeigen über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit getroffen (Az. IV A 3 – S-0301 / 19 / 10007 :012).
Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro kein steuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass für ein vom Vater erhaltenes Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro Schenkungsteuer anfällt, weil es sich nicht