Nachdem durch das Jahressteuergesetz 2022 eine ab 01.01.2022 anzuwendende ertragsteuerliche Steuerbefreiung für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen sowie ein ab 01.01.2023 anzuwendender umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt wurden, haben Bund und Länder durch BMF-Schreiben für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen eine Nichtbeanstandungsregelung im Hinblick auf die Anzeigen über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit getroffen (Az. IV A 3 – S-0301 / 19 / 10007 :012).
Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor
Die EU-Kommission hat einen Strategieplan für hochwertige Arbeitsplätze vorgelegt und eine erste Konsultation zum künftigen Gesetz über hochwertige Arbeitsplätze eingeleitet.