Nachdem durch das Jahressteuergesetz 2022 eine ab 01.01.2022 anzuwendende ertragsteuerliche Steuerbefreiung für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen sowie ein ab 01.01.2023 anzuwendender umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt wurden, haben Bund und Länder durch BMF-Schreiben für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen eine Nichtbeanstandungsregelung im Hinblick auf die Anzeigen über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit getroffen (Az. IV A 3 – S-0301 / 19 / 10007 :012).
Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen bringt kaum Entlastung – Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen gehen weitgehend leer aus
Nach den Plänen der Koalition sollen Überstundenzuschläge künftig unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben. Eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt jetzt: Nur eine verschwindend kleine Minderheit