Am 6. Januar 2025 hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihr Arbeitsprogramm 2025 veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür