Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat die Verlautbarung Nr. 19 zur Berichterstattungspflicht bei Nichteinrichtung oder fehlender Unabhängigkeit eines Prüfungsausschusses und die Verlautbarung Nr. 20 zur Rotation bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen auf Seiten des geprüften Unternehmens veröffentlicht. Das berichtet die WPK.
Wer schnarcht, schläft – Richterbank nicht ordnungsgemäß besetzt
Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht unerhebliche Zeit einschläft und schnarcht, gilt als „abwesend“, weil er dann wesentlichen Vorgängen nicht mehr