Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat die Verlautbarung Nr. 19 zur Berichterstattungspflicht bei Nichteinrichtung oder fehlender Unabhängigkeit eines Prüfungsausschusses und die Verlautbarung Nr. 20 zur Rotation bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen auf Seiten des geprüften Unternehmens veröffentlicht. Das berichtet die WPK.
Risikoaufklärung bei Permanent Make Up
Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss