Das SG Frankfurt hat ausgeführt, dass der Begriff des Lebensjahres in der maßgeblichen Vorschrift dahingehend auszulegen sei, dass das Versicherungsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze für den Anspruch auf Regelaltersrente ende. Bei dem Wortlaut Lebensjahr handle es sich um eine gesetzgeberische Fehlformulierung (Az. S 15 AL 135/22).
Bundesrat: Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
Eine Änderung des Mutterschutzgesetzes hat am 14.02.2025 den Bundesrat passiert. Mutterschutzfristen gelten nun auch bei Fehlgeburten. Es tritt am 01.06.2025 in Kraft.