Das SG Frankfurt hat ausgeführt, dass der Begriff des Lebensjahres in der maßgeblichen Vorschrift dahingehend auszulegen sei, dass das Versicherungsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze für den Anspruch auf Regelaltersrente ende. Bei dem Wortlaut Lebensjahr handle es sich um eine gesetzgeberische Fehlformulierung (Az. S 15 AL 135/22).
Abgesetzt: Erhöhung von steuerlichen Freibeträgen für Arbeitnehmer
Die geplante Abstimmung über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Arbeitende Mitte stärken – Steuerbelastung senken“ (BT-Drucks. 20/8861) wurde von der Tagesordnung des Bundestages