Das ArbG Lüneburg hat der fristlosen Entlassung des Betriebsratsvorsitzenden bei Amazon in Winsen/Luhe, der den Betriebsrätetag aus privaten Gründen verlassen hatte, zugestimmt. Dies stelle einen schwerwiegenden Verstoß gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten dar (Az. 2 BV 6/22).
Anwendung des § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Mit dem Gesetz zur Änderung des GrEStG vom 12. Mai 2021 wurde neben der Änderung des § 1 Absatz 2a des GrEStG sowie der Neueinfügung