Das ArbG Verden hat den Kündigungsschutzantrag des Klägers abgewiesen, da ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB für die außerordentliche Kündigung vorliegt (Az. 2 Ca 101/23).
Teststellenbetreiberin muss Vergütungen für Corona-Tests zurückzahlen
Das VG Koblenz hat die Klage einer Teststellenbetreiberin gegen die Rückforderung von Vergütungen nach der Coronavirus-Testverordnung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz abgewiesen (Az. 5 K