Die Europäische Kommission hat am 17.10.2023 ihr Arbeitsprogramm für 2024 angenommen. Es legt ein besonderes Augenmerk auf die Vereinfachung der Vorschriften für Bürger sowie Unternehmen in der gesamten EU.
Verschulden des zweiten Anwalts unterbricht nicht Haftung des ersten
Das OLG München hat in einem Anwaltshaftungsprozess klargestellt, dass der erste Anwalt in einem Regressverfahren weiterhin haftbar bleibt, auch wenn zusätzlich ein weiteres Verschulden des