Das Gesetz schützt die Vertragsparteien nicht per se vor dem Abschluss eines nachteiligen Geschäfts. Jedoch sichert unsere Rechtsordnung die Freiheit der Willensbildung. Eine Erklärung, die in Folge einer arglistigen Täuschung ausgesprochen wird, ist nach § 123 BGB grundsätzlich anfechtbar. Aber wann genau ist von einer Arglist auszugehen? Wie weit reicht im Einzelfall die Aufklärungspflicht? Über diese Fragen hatte das OLG Braunschweig im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Pferdes zu entscheiden (Az. 8 U 215/22).
OVG NRW gibt rechtlichen Hinweis zur Rückforderung von Überbrückungshilfe gegenüber Fortuna Düsseldorf
Nachdem das VG Düsseldorf die Rückforderung von etwa 1,7 Millionen Euro an Corona-Überbrückungshilfen III vom Fußball-Zweitligisten Fortuna Düsseldorf für rechtswidrig erklärt und das Land Nordrhein-Westfalen