Im Rahmen des Jahresmediengesprächs wurde die Entwicklung der Arzthaftungssachen am OLG Hamm anhand von zwei Fällten dargestellt (Az. 26 U 36/23 und 26 U 46/21).
Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne
Der BGH entschied, dass unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht der Panoramafreiheit unterfallen (Az. I ZR 67/23).