Der Unfall eines selbstständigen Motorad-Fahrtrainers auf einer Fahrt ohne Kunden unterfällt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Fahrt der Erkundung einer geeigneten Strecke für ein Fahrtraining dient und nicht aus privaten Gründen erfolgt. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 8 U 3350/22).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese