Das BMF delegiert die Ausübung der Funktion der zuständigen Behörde für einige Bereiche an das Bundeszentralamt für Steuern (Az. IV B 3 – O 1120/19/10013 :005).
Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE)
Das BMF hatte mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes („Umwandlungssteuer-Erlass“ – UmwStE) abgestimmt. Mit diesem BMF-Schreiben