Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Finanzverwaltungsgesetz

Das BMF delegiert die Ausübung der Funktion der zuständigen Behörde für einige Bereiche an das Bundeszentralamt für Steuern (Az. IV B 3 – O 1120/19/10013 :005).

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