Aufhebung Beschädigtenrente rechtmäßig

Das Land Baden-Württemberg hatte einer von ihrem übergriffigen Ehemann verletzten Frau eine Beschädigtenrente gewährt, diese Entscheidung aber schon nach wenigen Monaten wieder aufgehoben. Zu Recht, wie das LSG Baden-Württemberg entschieden hat (Az. L 6 VG 1340/25).

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