Gleicht das Finanzamt elektronisch übermittelte Daten der Meldebehörde in Bezug auf die Zugehörigkeit zu einer Kirche nicht mit den Angaben in den Einkommensteuererklärungen ab, muss es bestandskräftige Kirchensteuerfestsetzungen nach § 175b Abs. 1 AO aufheben. Das entschied das Finanzgericht Münster (Az. 4 K 884/23).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese