Das BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 wird durch dieses Schreiben aufgehoben (Az. IV C 2 – S -978-b / 00001 / 001 / 001).
Diagnosen in WhatsApp-Chat geteilt – Ärztin muss ihrem Kollegen Schadensersatz zahlen
Verbreitet eine Ärztin in einer WhatsApp-Gruppe in einem Krankenhaus Gesundheitsdaten eines Kollegen, muss sie diesem Schadensersatz zahlen. Dies entschied das ArbG Siegburg (Az. 1 Ca