Das LG München I hat einen Finanzdienstleister zur Zahlung von 3 Millionen Euro Schadenersatz an eine Gemeinde in Baden-Württemberg wegen Pflichtverletzung wegen einer Auskunft verurteilt (Az. 32 O 2905/22).
Risikoaufklärung bei Permanent Make Up
Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss