Die Bundesregierung will zahlreiche Regeln des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch grundlegend ändern. Den entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/3541) hat die Regierung nun dem Bundestag zugeleitet.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese