Wurde einem Wettbüro im Hinblick auf unionsrechtliche Bedenken gegen die Regelungen über die Erteilung von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten keine Konzession erteilt, obwohl es sich darum bemüht hat, kann das konzessionslos handelnde Wettbüro nicht sanktioniert werden. Schließt eine Privatperson mit einem solchen Wettbüro Sportwetten ab, sind diese nicht wegen Gesetzesverstoß nichtig. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 8 U 102/22).
Russland und China nehmen deutsche Wirtschaft ins Visier
Angriffe auf die deutsche Wirtschaft haben in den vergangenen zwölf Monaten weiter zugenommen – und immer öfter führt die Spur nach Russland und China. 87