Wurde einem Wettbüro im Hinblick auf unionsrechtliche Bedenken gegen die Regelungen über die Erteilung von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten keine Konzession erteilt, obwohl es sich darum bemüht hat, kann das konzessionslos handelnde Wettbüro nicht sanktioniert werden. Schließt eine Privatperson mit einem solchen Wettbüro Sportwetten ab, sind diese nicht wegen Gesetzesverstoß nichtig. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 8 U 102/22).
Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im April 2023
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sanken die Auftragseingänge im April gegenüber dem Vormonat leicht um 0,4 %. Nach dem starken Einbruch im März (-10,9 %)