Nur, wenn ein Terminsvertreter durch oder im Namen eines Mandanten beauftragt wird, kann ein Gericht lt. BGH dessen Gebühren festsetzen (Az. VIII ZB 53/21). Darauf weist die BRAK hin.
Keine Gleichbehandlung im öffentlichen Auftragswesen für Drittland-Wirtschaftsteilnehmer ohne Übereinkunft
Wirtschaftsteilnehmer aus einem Drittland, das keine internationale Übereinkunft mit der Union im Bereich des öffentlichen Auftragswesens geschlossen hat, können sich nicht auf die Gleichbehandlung in