Auslaufen beihilferechtlicher Anzeigen im Energie- und Stromsteuerrecht

Zum 31. Dezember 2023 laufen lt. BMF mehrere bisher als EU-Beihilfen gewährte Begünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht regulär oder aber aufgrund des zum 1. Juli 2023 geänderten EU-Beihilferechtsrahmens aus.

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