Zum 31. Dezember 2023 laufen lt. BMF mehrere bisher als EU-Beihilfen gewährte Begünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht regulär oder aber aufgrund des zum 1. Juli 2023 geänderten EU-Beihilferechtsrahmens aus.
Streitwertbemessung bei Gewerbesteuermessbescheiden: Keine Anwendung des § 52 Abs. 3 GKG
Der Streitwert beläuft sich bei einem Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag nach § 52 Abs. 1 GKG auf die Höhe der für das Streitjahr ermittelten Gewerbesteuer.