Auslaufen beihilferechtlicher Anzeigen im Energie- und Stromsteuerrecht

Zum 31. Dezember 2023 laufen lt. BMF mehrere bisher als EU-Beihilfen gewährte Begünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht regulär oder aber aufgrund des zum 1. Juli 2023 geänderten EU-Beihilferechtsrahmens aus.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge