Ab dem 01.01.2024 ist auf die Umsätze für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der allgemeine Steuersatz von 19 % anzuwenden. Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten wird lt. BMF zugelassen, dass auf diese Umsätze, die in der Nacht vom 31.12.2023 zum 01.01.2024 ausgeführt werden, der bis zum 31.12.2023 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % angewandt wird (Az. III C 2 – S-7220 / 22 / 10001 :009).
Airline darf angemessenes Handgepäck nicht extra berechnen
Die spanische Airline Vueling erlaubt Passagieren im Tarif „Fly Light“ nur die Mitnahme eines einzigen, nicht mehr als 40 x 30 x 20 Zentimeter großen