„Außenbereichsinsel“ darf im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB überplant werden

Eine Freifläche in der Ortslage darf, wenn sie zum Siedlungsbereich zählt, in einen Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) einbezogen werden. So entschied das BVerwG (Az. 4 CN 5.21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Beleidigungen lohnen sich nicht!

Kann ein Gericht bei einer Beleidigung in einem veröffentlichen Musikclip den Angeklagten nicht nur zu einer Geldstrafe verurteilen, sondern daneben auch die durch das Video