Die Stadt Köln darf die einer Gaststättenbetreiberin erteilte Sondernutzungserlaubnis für deren Außengastronomie auf dem Brüsseler Platz nicht daran knüpfen, dass sie bereits um 22:00 Uhr geschlossen wird. Das hat das OVG NRW mit Eilbeschluss vom 18.09.2025 entschieden (Az. 11 B 892/25).
Flexibleres Berufsrecht für das Anwaltsnotariat
Das Berufsrecht des Anwaltsnotariats soll flexibler gestaltet werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (BT-Drs. 21/5441) zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats.