Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers wegen des Vorwurfs der Zahlung von Beratungshonoraren ist unwirksam

Das LAG Niedersachsen hat über die Berufung in einem Verfahren über die Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise fristgemäßen Kündigung und Schadensersatz in Höhe von über 200.000 Euro entschieden (Az. 10 SLa 76/24).

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