Aussetzung der Vergütung für sog. Corona-Bürgertestungen

Das VG Trier hat eine gegen die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz erhobene Klage auf Zahlung der Vergütung für erbrachte Coronatests abgewiesen (Az. 8 K 3831/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Nachbarrecht: Kein Anspruch auf Laubrente

Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Laubrente wegen erhöhten Reinigungsaufwands für einen Pool unterhalb von zwei den Grenzabstand unterschreitenden Nachbareichen. Dies entschied das OLG Frankfurt