Das BMF verfügt, dass der gennannte Beschluss des BFH nicht über den entschiedenen Fall hinaus anzuwenden ist (Az. IV C 2 – S 2745-a/19/10002 :009).
DStV-Erfolg: Übergangsfrist bis Ende 2027 bei Bildungsleistungen
Die zu Anfang des Jahres in Kraft getretene Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen verunsicherte die Praxis enorm. Ein neues BMF-Schreiben soll jetzt Klarheit schaffen. Besonders