Das BMF verfügt, dass der gennannte Beschluss des BFH nicht über den entschiedenen Fall hinaus anzuwenden ist (Az. IV C 2 – S 2745-a/19/10002 :009).
Getrennte Hauptwohnsitze von Eheleuten sind separat rundfunkbeitragspflichtig
Das VG Koblenz entschied, dass Ehegatten für getrennt auf sie jeweils als Hauptwohnsitz angemeldete Wohnungen jeweils einen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, auch wenn sie gemeinsam