Das BMF nimmt zur Bestimmung des Zeitpunkts der erstmaligen Übermittlung und der laufenden Annahme von elektronischen Daten gemäß § 45a Abs. 6 EStG Stellung (Az. IV C 1 – S-2401 / 19 / 10008 :003).
Unwahre Aussagen über eine Transfrau sind unzulässig
Auch eine vom hohen öffentlichen Interesse der politischen und gesellschaftlichen Debatte getragene Berichterstattung über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit Rechten Dritter rechtfertigt nicht die Veröffentlichung