Das BMF veröffentlicht die Ergänzung des BMF-Schreibens vom 23. Mai 2022 (Az. IV C 1 – S-2401 / 19 / 10001 :009).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür