Das BMF veröffentlicht die Ergänzung des BMF-Schreibens vom 23. Mai 2022 (Az. IV C 1 – S-2401 / 19 / 10001 :009).
Der Anwendungsbereich des § 64 EStG ist nicht eröffnet, wenn der Kindergeldanspruch des anderen Elternteils bestandskräftig abgelehnt wurde
Der Einzelrichter des 7. Senats des FG Münster hat entschieden, dass der Anwendungsbereich des § 64 EStG nicht eröffnet ist, wenn der Kindergeldanspruch des anderen