Ein auswärtiger Rechtsanwalt hat Anspruch auf die Aktenversendungspauschale von 12 Euro. Bei Dokumentenpauschalen sind die Maßstäbe aber strenger. Dies entschied das AG Tiergarten (Az. 312 OWi 100/25). Hierauf weist die BRAK hin.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese