Das BMF hat die Folgen aus den Urteilen des BFH vom 13. Dezember 2018 – V R 4/18 – und des EuGH vom 8. Dezember 2022 – C-378/21 – in den UStAE aufgenommen (Az. III C 2 – S-7282 / 19 / 10001 :002).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür