Das BMJ hat die in der Anwaltschaft durchgeführte Umfrage zu möglichen Lockerungen des Fremdbesitzverbotes ausgewertet und die Ergebnisse und Stellungnahmen der Berufsverbände veröffentlicht.
Kein Schadensersatz für geplatzte Reifen
Auf einer unbefestigten Straße im Außenbereich muss mit Abbruchkanten am Straßenrand gerechnet werden. Die Gemeinde haftet daher lt. LG Flensburg nicht für geplatzte Reifen (Az.