Am 28. Juni 2025 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG) in Kraft. Die WPK weist darauf hin, dass WP/vBP-Praxen im Regelfall ihrer Tätigkeit für Unternehmen nicht von den Vorgaben des BFSG betroffen und daher (insoweit) nicht verpflichtet sind, ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten.
Risikoaufklärung bei Permanent Make Up
Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss