Ein sog. Automatenkiosk darf vorläufig weiter an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein, weil er voraussichtlich nicht den Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW über den Ladenschluss unterfällt. Das hat das OVG NRW entschieden und damit einen Beschluss des VG Köln geändert (Az. 4 B 976/24).
AMLA-Konsultation zu Leitlinien zur kontinuierlichen Überwachung einer Geschäftsbeziehung
Die AMLA hat eine bis zum 03.09.2026 andauernde Konsultation zu Leitlinien für die kontinuierliche Überwachung einer Geschäftsbeziehung eingeleitet. Sie sollen dazu beitragen, dass die Überwachung