Das BMF gibt eine vorläufige Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2022 bekannt (Az. IV B 6 – S-1315 / 19 / 10030 :051).
CEAOB: Unverbindliche Leitlinien zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht
Das Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB) hat unverbindliche Leitlinien zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung („guidelines on limited assurance on sustainability reporting“)