Badeunfall durch Wasserrutsche mit schweren gesundheitlichen Folgen

Haften das Schwimmbad und die Hersteller einer Wasserrutsche für gesundheitliche Schäden, wenn die Rutsche entgegen der Nutzungshinweise falsch verwendet wird? Hierzu hat das OLG Oldenburg entschieden (Az. 14 U 49/24).

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