Das VG Frankfurt hat entschieden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Rückzahlung der von den Klägerinnen in den Jahren 2011 bis 2014 geleisteten Jahresbeiträge zum Restrukturierungsfonds verpflichtet ist (Az. 7 K 3685/24.F, 7 K 3686/24.F und 7 K 3705/24.F).
Loch am Gullydeckel bringt Motorradfahrer zum Sturz: Klage gegen Stadt bleibt ohne Erfolg
Wann handelt es sich bei einem Defekt im Straßenbelag um eine für die Kommune „abhilfebedürftige Gefahrenquelle“? Mit dieser Frage hat sich das LG Frankenthal im