Zieht der Kläger in einem Kündigungsschutzprozess erst später einen Anwalt hinzu, müssen die Kosten dennoch erstattet werden. Die Rechtsanwaltsgebühren sind auch dann zu bezahlen, wenn der Anwalt in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren erst im Laufe des Berufungsverfahrens hinzugezogen wurde. Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit sei, dass die Hinzuziehung des Anwalts nicht „offensichtlich nutzlos“ war, so das BAG (Az. 4 AZB 24/23). Darauf weist die BRAK hin.
Effizientere Zollverfahren: Mitgliedstaaten einigen sich auf Reform der EU-Zollunion
Die Mitgliedstaaten haben sich auf eine gemeinsame Position zur EU-Zollreform geeinigt. Damit ist der Weg frei für die Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Die EU-Kommission