Das BAG entschied, dass ein Betriebsrat auch Bewerbungsunterlagen in digitaler Form akzeptieren muss. Er könne seine gem. § 99 Abs. 1 BetrVG erforderliche Zustimmung zur Einstellung eines neuen Mitarbeiters nicht deshalb verweigern, weil ihm die Bewerbungsunterlagen nicht in Papierform vorgelegt worden seien (Az. 1 ABR 28/22). Darauf weist die BRAK hin.
RWI/ISL-Containerumschlag-Index: Welthandel legt zu
Zum Jahresende nahm der Welthandel – gemessen am Containerumschlag – trotz der Unsicherheiten durch die US-Zollpolitik wieder zu. Laut aktueller Schnellschätzung ist der Containerumschlag-Index des