Das BMF gibt den Basiszins zum 2. Januar 2024 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2024 gemäß § 18 des InvStG erforderlich ist (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10038 :008).
Reitstallbesitzer steht kein Pfandrecht an einem im Betrieb untergestellten Dressursattel zu
Das LG Köln bestätigt das amtsgerichtliche Urteil, wonach einem Reitstallbesitzer kein Pfandrecht an einem im Betrieb untergestellten Dressursattel zusteht (Az. 9 S 75/25).