Das AG München verurteilte einen Baulogistikdienstleister zur Zahlung von Schadensersatz und Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 540,50 Euro, denn es sei verkehrssicherungspflichtig gewesen, für den Bereich der Gefahrquelle verantwortlich und in der Lage gewesen, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen (Az. 223 C 19279/24).
Immer weniger mittelständische Unternehmen wollen einen Kredit aufnehmen
Immer weniger mittelständische Unternehmen interessieren sich für eine Kreditaufnahme bei ihrer Bank oder Sparkasse. Nur 27 Prozent der Mittelständler in Deutschland sind lt. KfW grundsätzlich