Baum stürzt bei Unwetter auf parkendes Auto – wer haftet?

Im Streit um Schadensersatz wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf die Baumpflege wies das AG München die Klage einer Münchnerin, deren Pkw durch einen umgestürzten Baum einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitt, auf Zahlung von 2.875 Euro gegen die Trägerin eines Parkhauses ab (Az. 113 C 18489/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Alles unter einem Dach ist kein Dachgeschoss

Ein dingliches Wohnrecht muss hinreichend bestimmt bezeichnet sein und den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort entsprechen. Fehlt es hieran, lassen sich aus der Vereinbarung keine Rechte

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im März 2026

Nach der konjunkturellen Belebung Ende vergangenen Jahres hat die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zu Jahresbeginn 2026 an Dynamik verloren. Ungeachtet der fortgesetzten Verbesserung der Stimmungsindikatoren