Der Widerruf der Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft, weil sie einen reinen Finanzinvestor aufgenommen hatte, war zulässig. Das befand der BayAGH unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH, der Ende 2024 das sog. Fremdbesitzverbot im anwaltlichen Berufsrecht für mit Unionsrecht vereinbar erklärt hatte.
Rückzahlung von Arbeitslosengeld nur bei grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers
Das SG Landshut entschied, dass eine Rückforderung überzahlten Arbeitslosengeldes mangels grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers unzulässig ist. Die Voraussetzungen für die Rücknahme- und Erstattungsentscheidung gemäß §