Um den Klimaschutz zu verbessern und die Anschaffung von E-Fahrzeugen attraktiver zu machen, bedarf es neuer Anreize, um die Elektromobilität zu fördern. Der Bayerische Ministerrat hat beschlossen, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge in Bayern auf öffentlichen Verkehrsflächen ab dem 01.04.2025 für eine Dauer von drei Stunden kostenfrei parken können.
Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni 2025 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 5 DBA-Japan
Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit diesem Schreiben festgelegt, wie das in Artikel 24 Absatz 5 des am 17. Dezember 2015