Um den Klimaschutz zu verbessern und die Anschaffung von E-Fahrzeugen attraktiver zu machen, bedarf es neuer Anreize, um die Elektromobilität zu fördern. Der Bayerische Ministerrat hat beschlossen, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge in Bayern auf öffentlichen Verkehrsflächen ab dem 01.04.2025 für eine Dauer von drei Stunden kostenfrei parken können.
Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Neunten