Um den Klimaschutz zu verbessern und die Anschaffung von E-Fahrzeugen attraktiver zu machen, bedarf es neuer Anreize, um die Elektromobilität zu fördern. Der Bayerische Ministerrat hat beschlossen, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge in Bayern auf öffentlichen Verkehrsflächen ab dem 01.04.2025 für eine Dauer von drei Stunden kostenfrei parken können.
Keine Arbeitnehmerfreizügigkeit bei unangemessenem Sozialleistungsbezug
Zwei Eilanträge gegen Verlustfeststellungen des europäischen Freizügigkeitsrechts durch die Stadt Gelsenkirchen haben keinen Erfolg. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 8 L 395/26 und