Das Bayerische Umweltministerium wird nicht-gewerbliche Reparaturinitiativen unkompliziert finanziell unterstützen. Konkret können die Initiativen jeweils bis zu 3.000 Euro pro Jahr beantragen. Anträge können ab sofort eingereicht werden.
Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) – Sonderregelung für Anlagegold
Das BMF hat das Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2025 veröffentlicht (Az. III C 1 – S 7068/19/10002 :007).