Ein Vorschlag aus Bayern für die Herbst-Justizministerkonferenz will Rechtsschutzversicherern künftig erlauben, ihre Versicherungsnehmer selbst außergerichtlich zu beraten und zu vertreten. Das birgt aus Sicht der BRAK unauflösbare Interessenkonflikte und verletzt den Grundsatz der freien Anwaltswahl. Ob der Vorschlag tatsächlich auf der Tagesordnung landet, ist derzeit noch unklar.
Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 18 UStG für Umsätze eines Wohlfahrtsverbands z. B. aus dem Betrieb eines Second-Hand-Ladens oder einer Fahrradreparaturwerkstatt
Das BMF ergänzt Abschnitt 4.18.1 Absatz 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (Az. III C 3 – S 7175/00036/001/054).